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Viel Ärger um eine Tempo-30-Zone

Leserbrief-Schreiberin sieht sich abwertend dargestellt

„Verkehrspolitischer Irrsinn“ – so lautet die Überschrift eines Leserbriefes, der in einer Bezirksausgabe einer Regionalzeitung erscheint. Darin wird eine geplante Tempo-30-Zone kritisiert. Eine Anrainerin der Straße reagiert auf den Brief mit einem eigenen Leserbrief. Dieser wird von der Redaktion aber nicht als Leserbrief abgedruckt, sondern dient ihr als Grundlage für eine eigene Berichterstattung über das Thema. Sie stellt die verschiedenen Positionen der Ordnungsamtschefin, gefrusteter Autofahrer und erleichterter Anwohner dar. Dafür nutzt sie den veröffentlichten Leserbrief „Verkehrspolitischer Irrsinn“ sowie den Leserbrief der Beschwerdeführerin. Diese wird mit vollem Namen genannt, ebenso die Straße, in der sie wohnt. Die Beschwerdeführerin sieht presseethische Grundsätze durch die Berichterstattung verletzt. De Beitrag sei ohne ihr Wissen und Zustimmung aus ihrem, deutlich als Leserbrief gekennzeichneten Schreiben erstellt worden. Den Datenschutzverstoß sieht die Beschwerdeführerin in der Nennung der Straße, in der sie wohnt. Die Frau beklagt, dass ihr Leserbrief unter Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt zu einem von ihr nicht autorisierten Artikel umgearbeitet worden sei. Sie sieht in dem Beitrag eine tendenziell abwertende Darstellung ihrer Meinung unter Missachtung des Datenschutzes. Der Redaktionsleiter der Lokalausgabe teilt mit, dass das Thema Tempo 30 schon lange immer wieder behandelt worden sei. Anrainer und andere Interessenten hätten sich auch im Haus der Beschwerdeführerin getroffen. Man habe einen freundlichen, professionellen Umgangston gepflegt. Nachdem die Mail mit dem Leserbrief in der Redaktion eingetroffen sei habe er, der Redaktionsleiter, die Beschwerdeführerin angerufen und sie gebeten, ihren viel zu langen Leserbrief zu kürzen. Alternativ habe er der Leserin angeboten, den Leserbrief als Grundlage für einen redaktionellen Artikel zu verwenden. Die Beschwerdeführerin habe ihren Leserbrief nicht kürzen wollen und sei mit einer redaktionellen Verarbeitung ausdrücklich einverstanden gewesen.