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Einen „Trans-Mann“ ins Koma geprügelt

Bluttat beim Christopher-Street-Day in Münster verübt

Eine Boulevardzeitung berichtet gedruckt und online über den Christopher-Street-Day in Münster, bei dem ein Teilnehmer getötet worden war. In der gedruckten Ausgabe lautet die Überschrift „Trans-Mann Malte (25) totgeschlagen, als er Frauen helfen wollte: Hier läuft der Boxer zum Richter“. Online lautet die Überschrift: „Homophober CSD-Killer in U-Haft: Nuradi A. hätte Deutschland längst verlassen müssen“. Im Text wird erwähnt, dass Nuradi russischer Staatsbürger und abgelehnter Asylbewerber sei. Er dürfe gar nicht mehr in Deutschland sein. Er solle beim Christopher-Street-Day in Münster den „Tans-Mann“ Malte C. ins Koma geprügelt haben. Das Opfer sei in einer Klinik gestorben. Der Vater des Verdächtigen lebe nach Informationen der Redaktion in Tschetschenien, wo Homosexuelle seit vielen Jahren drangsaliert und sogar umgebracht würden. Nuradi A. sei inzwischen in U-Haft. Er sei mehrfach vorbestraft. Die Ausländerbehörde hatte seinen Aufenthaltstitel aufgrund des Krieges um ein Jahr verlängert, da es derzeit ein Abschiebeverbot nach Russland gebe. Die Redaktion zeigt ein Foto des Verdächtigen, wie er von der Polizei ins Amtsgericht geführt wird. Sein Gesicht ist mit einem Augenbalken versehen. Das Foto des Opfers kurz vor der Attacke auf dem Christopfer-Street-Day ist hingegen unverpixelt. Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung Verstöße gegen die Ziffern 8, Richtlinie 8.1, und 11 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit bzw. Kriminalberichterstattung). Die Staatsangehörigkeit und der Asylstatus des Tatverdächtigen stünden in keiner direkten Verbindung zur Tat. Der Beschwerdeausschuss bittet die Redaktion um Auskunft, ob die identifizierende Abbildung des Opfers mit dessen Angehörigen abgesprochen war. Die Redaktion nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.