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Eine Glosse zieht deutliche Worte nach sich

Regionalzeitung greift Bürgermeisterin auch im persönlichen Bereich an

„Schneewittchen und die 28 Schweiger“ – unter dieser Überschrift veröffentlicht eine Regionalzeitung eine Glosse. Sie setzt sich darin mit der Bürgermeisterin eines Ortes in ihrem Verbreitungsgebiet auseinander. Der Autor beschreibt, wie die Kommunalpolitikerin sich auf Facebook präsentiert: Oft im Abendkleid, mit einem Glas beim Feiern oder mit rotem Lippenstift. In ironischem Ton unterstellt er ihr, dass sie sich mehr um ihr Äußeres als um ihre Arbeit kümmere. Dann kommt der Journalist zum eigentlichen Inhalt. Es geht um eine Unterschlagungsaffäre in der örtlichen Verwaltung. Deren seinerzeitiger Leiter soll 160.000 Euro „abgezwackt“ haben. Er habe es derzeit mit drei Gerichtsverfahren zu tun. 90.000 Euro habe die Aufarbeitung dieses Falles bisher gekostet. In der Glosse heißt es weiter: „Die Verbandsgemeinde ist für solche Fälle natürlich versichert. Aber natürlich steht für die Viertelmillion letztlich der Steuerzahler gerade, in diesem Fall die 13.800 Einwohner der (…) Gebietskörperschaft. 14 Tage vor Erscheinen der Glosse habe sich ein Finanzausschuss mit dem Fall befasst. Dabei habe die Bürgermeisterin eine Stellungnahme verlesen, zu der es keine Nachfragen gegeben habe. Dies bezeichnet der Autor als „Abnicken“. Die Karikatur, die zur Glosse gestellt ist, zeigt eine Frau vor einem Spiegel. Sie mutet wie Schneewittchen an. Beschwerdeführerin in diesem Fall ist die Bürgermeisterin selbst. Sie sieht gleich mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Sie hält die Karikatur für übertrieben, sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, beklagt eine Sensationsberichterstattung und fühlt sich als Frau diskriminiert. Der Chefredakteur teilt mit, die Redaktion habe leider erst nach der Veröffentlichung erkannt, dass diese offensichtlich nicht gut gelungen und in Teilen fehlerhaft gewesen sei. Der Chefredakteur berichtet, dass er die Bürgermeisterin um Entschuldigung gebeten habe. Mit ihr sei ein Gespräch geführt worden, in dessen Verlauf die von der Beschwerdeführerin gerügten, sachlichen Fehler eingestanden worden seien. Auch bei dieser Gelegenheit habe es eine Entschuldigung der Redaktion gegeben. Schließlich sei mit der Bürgermeisterin ein Interview vereinbart worden. Der Chefredakteur erklärt, er habe der Redaktion mit deutlichen Worten klargemacht, dass der Text in der veröffentlichten Form nicht hätte erscheinen dürfen. Er habe verboten, künftig noch einmal Texte in dieser Art zu veröffentlichen.