Eine Kennzeichnung als Anzeige fehlt
Die Grenze zur Schleichwerbung wurde überschritten
Eine Fachzeitschrift für Land- und Forstwirtschaft berichtet unter der Überschrift „Frühe Maisernte zur Futterproduktion nutzen“ über Möglichkeiten, durch Zwischenfrüchte zusätzliches Futter zu produzieren. Die Deutsche Saatveredelung (DSV) empfehle den Landwirten, bei einer frühen Maisernte die Chance zur zusätzlichen Futterproduktion zu nutzen. Die Redaktion empfiehlt einen namentlich genannten Hersteller. Der Beschwerdeführer vermisst eine Kennzeichnung des Beitrages als Anzeige, obwohl eindeutig ein Anbieter genannt werde. Die Chefredakteurin der Zeitschrift stellt fest, der Veröffentlichung liege eine Empfehlung der DSV zugrunde. Es handele sich also nicht um Werbung, sondern um eine Information, die von einem Anbieter bereitgestellt und von einem Presse- und Informationsdienst verarbeitet worden sei.