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Aus Tatverdächtigen Täter gemacht

Boulevardzeitung berichtet über Kriminalität in Bahnen und Bahnhöfen

„Jeder 2. Tatverdächtige ist Ausländer“ titelt eine Boulevardzeitung online. Im Beitrag geht es um die Kriminalität an Bahnhöfen und in Bahnen. Die Redaktion beruft sich auf Daten der Bundespolizei, wenn sie schreibt: „Sexualstraftaten in Bahnen und Bahnhöfen werden mehrheitlich von Migranten begangen!“ Der Autor zitiert aus den Statistiken: „Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger ist überproportional hoch – und steigt immer weiter.“ Ein Leser der Zeitung stellt fest, die Überschrift des Beitrages stimme, doch enthalte der Text Unwahrheiten. Die Redaktion mache aus Tatverdächtigen Täter. Die Rechtsvertretung des Verlages bestreitet Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Aus der Berichterstattung ergebe sich ohne jeden Zweifel, dass es nur um die Verdächtigung von Personen gehe. Eine tatsächliche Tat sei aber noch nicht nachgewiesen. Dies werde bereits in der Überschrift deutlich gemacht. Dort werde ausdrücklich der Terminus „Tatverdächtige“ genutzt. Auch wenn es um Statistiken gehe, spreche der Bericht von „Verdächtigen“. Von einer Gleichsetzung eines Tatverdächtigen mit einem Täter und einer darin liegenden Unwahrheit oder einer Vorverurteilung von Verdächtigen könne nicht die Rede sein.