Nach Artikel-Lektüre traumatisiert
Zeitung berichtet schlimme Details eines Kindesmissbrauchs
Regionalzeitung berichtet über einen Prozess wegen Kindesmissbrauchs. Angeklagt ist ein Paar. Der Mann gesteht diverse Taten. So habe er unter anderem eine Frau aus dem Landkreis angestiftet, „sich Arme und Beine eines Babys einzuführen“. Eine Leserin der Zeitung kritisiert, die Beschreibung der Tat gehe weit über das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit hinaus. Sie teilt mit, dass ihre 16-jährige Tochter die Zeitung oft in die Hand bekomme. Sie wolle ihr solche Informationen definitiv ersparen. Die Leserin habe, seit sie den Artikel gelesen habe, oft dieses Bild im Kopf und fühle sich traumatisiert. Der Chefredakteur der Zeitung bezeichnet die Kritik der Beschwerdeführerin als „maßlos überzogen“. Um ihrer Beschwerde Nachdruck zu verleihen, behaupte sie, traumatisiert zu sein. Kindesmissbrauch oder in diesem Fall Missbrauch eines Babys finde in der Öffentlichkeit weitreichende Aufmerksamkeit und sei von höchstem öffentlichem Interesse. Der Autor des monierten Beitrages schreibt eine E-Mail an die Beschwerdeführerin. Darin bedauert er, dass die Frau eine Einschränkung erfahren habe. Das sei nicht seine Absicht gewesen. Er müsse der Beschwerdeführerin Recht geben: Er habe über einen der grausamsten Prozesse geschrieben, der in den letzten Jahren am Landgericht stattgefunden habe. Aus seiner Sicht müsse die Öffentlichkeit erfahren, was den Angeklagten im Einzelnen vorgeworfen werde. Nur so lasse sich für die Öffentlichkeit einschätzen, welches Strafmaß gerechtfertigt sei.