Amokläufer hält Messer in die Kamera
Gewalttat gegen Unbeteiligte in einem Regionalzug bei Würzburg
Eine Großstadtzeitung berichtet unter der Überschrift „Jetzt ist der Terror auch bei uns“ über das Attentat eines Mannes mit einer Axt in einem Regionalzug bei Würzburg. Die Zeitung druckt auf der Titelseite ein Bild des Attentäters ab. Es zeigt ihn, wie er ein Messer vor die Kamera hält. Ein Leser der Zeitung hält die Veröffentlichung für einen Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.5, des Pressekodex (Persönlichkeitsschutz bzw. Selbsttötung). Ein Amoklauf wie dieser sei immer auch eine Selbsttötung. Es werde ein aggressives Bild des Täters mit einem Messer in der Hand gezeigt. Auf gewisse Art werde er dadurch verherrlicht und als besonders furchteinflößend dargestellt. Dies sei genau im Sinne des Attentäters und berge die Gefahr, dass sich Nachahmungstäter ermutigt fühlten. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung widerspricht der Beschwerde. In diesem Fall gehe es nicht um eine Selbsttötung. Es habe sich um einen Amoklauf gehandelt. Auch darüber hinaus sei die Beschwerde nicht nachvollziehbar. Die Berichterstattung über eine derartige Bluttat sei zwingend. Die Zeitung verherrliche nichts – weder den Täter noch die Tat.