Zeitung beschreibt Wutausbruch eines Richters
Der Beschwerdeführer sieht das Ansehen der Justiz in Gefahr
Eine Wochenzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Ein außer sich geratener Richter“. Der Beitrag informiert über die Urteilsverkündung im Prozess gegen eine Frau, die wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Sie soll ihr Baby zu Tode geschüttelt haben. Die Autorinnen des Beitrages beschreiben vor allem das Verhalten des Richters während der Urteilsbegründung und kritisieren diesen scharf. Sie schreiben, der Richter habe die mündliche Urteilsverkündung missbraucht, um mit allen abzurechnen, die in diesem Verfahren für Freispruch plädiert haben. Der Richter habe alle beschimpft, die das Urteil für falsch hielten. Der Verteidiger der Angeklagten habe den Wutausbruch des Richters für grenzwertig gehalten. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die Autorinnen des Artikels den Eindruck erweckt hätten, als hätten sie der Urteilsverkündung beigewohnt. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Das Verhalten des Richters werde falsch beschrieben. Dieser habe die Urteilsbegründung ruhig und sachlich vorgetragen. Von Wutausbrüchen und Beschimpfungen könne nicht die Rede sein. Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, der Artikel disqualifiziere den Richter und beschädige das Ansehen der Justiz. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass die Autorinnen sich auf Berichte in der Lokalpresse bezogen hätten. An keiner Stelle werde behauptet, sie seien bei der Urteilsbegründung anwesend gewesen. Die ausfallenden Bemerkungen des Richters gegen andere, die auch Respekt verdient hätten, könnten das Ansehen der Justiz in gleicher Weise beschädigen, wie der Beschwerdeführer dies von dem beanstandeten Artikel behaupte.