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Eigeninteresse klar erkennbar gemacht

Zeitung berichtet über eine neue Hamburger Touristen-Attraktion

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Hamburgs zweiter Hafen“ über das „Discovery Dock“, einen virtuellen Hafen als Touristen-Attraktion in Hamburg. Ein Besuch der Erlebniswelt wird im Bericht mehrfach empfohlen. Das Angebot wird sehr positiv bewertet. Das Discovery Dock sei die weltweit einzige Mixed-Reality-Erlebniswelt, die einen Hafen spielerisch und interaktiv erlebbar mache. Unter anderem schreibt die Redaktion: „Gründer und Betreiber ist die DuMont Media GmbH. Zu den Partnern gehören die Reederei Aida Cruises, der Hamburger Hafen, die Logistik Aktiengesellschaft und die Hamburg Port Authority (HPA).“ Ein Leser der Zeitung sieht in dem Artikel das Trennungsgebot - Redaktion und Werbung für ein verlagseigenes Unternehmen (DuMont) - nach Ziffer 7 des Pressekodex verletzt. Ein Mitglied der Chefredaktion der Zeitung verweist drauf, dass die Redaktion für die Rubriken „Reise“ und „Mobilität“ Inhalt mit Service-Charakter biete. Zahlreiche regionale und überregionale Medien hätten über das neue Angebot berichtet, das von DuMont bzw. einer Tochterfirma verantwortet werde. Dieser Zusammenhang werde klar benannt, so dass dieser transparent und nachvollziehbar sei. Die Trennung redaktioneller und verlegerischer Tätigkeit sei im Verlag ein hohes Gut. Dass sich Angebote des eigenen Hauses in einer auf Service angelegten Beilage generell nicht wiederfinden dürften, wäre aus Sicht des Verlages eine nicht nachvollziehbare Diskriminierung, zumal bei einem Thema von offenkundig gegebener journalistisch-redaktioneller Relevanz.