Wirbel um Anzeige im Wahlkampf
Chefredakteur: Es hat keinen Einfluss auf die Redaktion gegeben
Eine Regionalzeitung veröffentlicht in einer ihrer Bezirksausgaben eine Anzeige, in der sich ein Unternehmer zur bevorstehenden Oberbürgermeister-Wahl in einer Stadt des Verbreitungsgebietes äußert. Er bezieht in dem Inserat Stellung gegen den bisherigen Amtsinhaber von der CDU und wirbt für die Wahl des Gegenkandidaten, der der SPD angehört. Einige Tage später erscheint in der Zeitung gedruckt und online ein Interview mit dem Unternehmer. Überschrift: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen weggehen müssen.“ Beschwerdeführer ist der Vorsitzende der örtlichen CDU. Er berichtet, der Unternehmer sei einige Tage vorher an die Konkurrenzzeitung am Ort mit der Bitte herangetreten, mit ihm ein Interview zu führen. Im Falle einer Interview-Veröffentlichung habe der Unternehmer der Zeitung eine großflächige Anzeige in Aussicht gestellt. Der Redakteur habe das Angebot abgelehnt. Nach der Veröffentlichung des Interviews bei der Konkurrenz habe dieser das Angebot dann öffentlich gemacht. Der Beschwerdeführer meint, der Verdacht liege nahe, dass die Zeitung, die das Interview veröffentlicht habe, dies als Gegenleistung für eine lukrative Anzeige gemacht habe. Mit diesem Vorwurf habe er die Redaktion konfrontiert. Diese habe einen Zusammenhang bestritten. Der Chefredakteur bestreitet jegliche Einflussnahme auf Redaktion oder Verlag. Alle Mitarbeiter seien angewiesen, jegliche Einflussnahmen zurückzuweisen. Die Anzeige des Unternehmers habe im Wahlkampf viel Staub aufgewirbelt. Der Lokalchef habe in diesem Zusammenhang ein Interview mit dem Unternehmer vorgeschlagen, um dessen Motive für den ungewöhnlichen Schritt auszuleuchten. Das sei geschehen.