Entscheidungen finden

Anzeigenhinweis nicht ausreichend erkennbar

Zeitung verstößt gegen das Trennungsgebot nach Ziffer 7 des Kodex

Eine regionale Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Bericht über die Hörfunknutzung in der Region München. In der Überschrift stellt die Redaktion fest: „Noch nie haben so viele Münchner Gong 96.3 gehört“. Im Bericht kommt auch der Geschäftsführer des Senders zu Wort. Er äußert sich sehr positiv über sein Unternehmen. Die Zeitung verlinkt auf die Website von Radio Gong. Ein Leser der Zeitung vermisst eine Kennzeichnung des Beitrages als Anzeige, da er sehr anpreisend gehalten sei. Ein leitender Angestellter der Zeitung teilt mit, dass es sich bei dem Beitrag um eine Anzeige handele. Um werbliche Texte als solche kenntlich zu machen, blende man rechts oben im Aufmacherbild das Wort „Anzeige“ ein. Üblicherweise reiche diese Kennzeichnung aus, um dem Trennungsgebot gerecht zu werden. Im konkreten Fall treffe dies nicht zu. Der Hinweis sei für die Leser nicht im erforderlichen Ausmaß erkennbar. Im Vorgriff auf die Entscheidung des Presserats habe die Zeitung in doppelter Weise reagiert. Sie habe den Beitrag aus dem Angebot entfernt und den technischen Dienstleister damit beauftragt, Schriftgröße und Typografie der Kennzeichnung zu überarbeiten. Damit soll künftig eine bessere Erkennbarkeit gewährleistet werden.