Parteiinfo ohne Kennzeichnung übernommen
Verstoß gegen das Gebot der wahrhaftigen Unterrichtung der Leser
„Alternative zu Münchener Sicherheitskonferenz formuliert“ – so überschreibt eine Regionalzeitung online den Bericht über eine Podiumsdiskussion der AfD. Unter dem Bericht steht dieser Vermerk: „Pressemitteilung der AfD Kreisverband Rosenheim“ und „Quelle: mangfall24.de“. Die Geschäftsstelle des Presserats merkt an, dass der Text bis auf minimale Anpassungen wortgleich ist mit der AfD-Pressemitteilung. Eine Leserin der Zeitung teilt mit, dass die Zeitung regelmäßig Pressemitteilungen der AfD als Artikel veröffentliche, ohne diese als Parteiwerbung zu kennzeichnen. Der aktuelle Fall sei nur einer von vielen. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung. Er könne nicht recht nachvollziehen, inwieweit der kritisierte Artikel gegen den Pressekodex verstoße. Er stellt fest, dass die Pressemitteilung der AfD vor der Veröffentlichung geprüft worden sei. Verstöße gegen presseethische Grundsätze seien dabei nicht festgestellt worden. Die Pressemitteilung sei als solche gekennzeichnet worden. Am Ende des Textes stehe der Vermerk „Pressemitteilung der AfD Kreisverband Rosenheim“. Im Übrigen sei die Behauptung der Beschwerdeführerin, dass Pressemitteilungen anderer Parteien nicht gebracht würden absolut haltlos und aus der Luft gegriffen. Nach Prüfung würden die Pressemitteilungen aller Parteien in identischer Form veröffentlicht. Eine Beschwerde aus dem Umfeld der regionalen Parteien habe es bislang nicht gegeben. Vielmehr habe die Redaktion häufig Lob wegen ihrer Neutralität bekommen.