Kampf um Deutungshoheit bei geplanter Flüchtlingsunterkunft
Eine Tageszeitung berichtet über eine Veranstaltung zur Gründung einer Bürgerinitiative gegen ein angeblich geplantes Containerdorf für Geflüchtete. Dabei kommen ausführlich AfD-Politiker und weitere Flüchtlingsgegner zu Wort, aber auch Vertreter anderer Parteien. Nach Ansicht des Beschwerdeführers verletzt der Artikel die Wahrhaftigkeit und diskriminiert Flüchtlinge. Der Bericht wirke nicht unparteiisch, sondern vermittele Behauptungen der AfD als Tatsachen. Außerdem sei der Artikel als Aufruf zur Teilnahme an einer geplanten Demonstration zu verstehen. Falsch seien die veröffentlichten Zahlen: nicht 150, sondern maximal 80 Flüchtlinge sollten aufgenommen werden. Es handele sich auch nicht um ein Containerdorf, sondern um eine Unterbringung in modularer Bauweise ohne Container. Hier sei unsauber recherchiert worden. Der Artikel mache vor allem Angst vor alleinreisenden jungen Männern etwa aus Syrien und Afghanistan, die sich nicht integrieren lassen würden. Dies sei ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Die Zeitung erwidert, dass sie Aussagen der AfD an keiner Stelle als Tatsache dargestellt habe.