Zweifel an Unvoreingenommenheit
Zeitung schafft schnell Klarheit durch Hinweis auf einen „Gastbeitrag“
„Der Westen spielt Putins Spiel“ – so überschreibt eine Wochenzeitung online eine Analyse über Russlands Verhältnis zur Nato. Ein Leser des Blattes sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 6, Richtlinie 6.1, des Pressekodex (Trennung von Tätigkeiten bzw. Doppelfunktionen). Der Autor des Artikels sei als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Euro-atlantische Kooperation Kiew tätig, was eine unabhängige Berichterstattung zum Thema ausschließe. Der Beschwerdeführer vermisst eine entsprechende Kennzeichnung des Artikels. Der von der Zeitschrift beauftragte Rechtsanwalt äußert sein Erstaunen über die Beschwerde. Insbesondere der Hinweis auf die Ziffer 6 des Pressekodex sei unverständlich. Bei dem Autor handele es sich um den ehemaligen Mitarbeiter eines Lehrstuhls für Politikwissenschaften. Als Mitherausgeber des „Forums für osteuropäische Ideen- und Zeitgeschichte“ sei der Autor ein ausgewiesener Experte auf seinem Gebiet. Auch sei der Beschwerde nicht zu entnehmen, was man an der Expertise des Autors auszusetzen habe. Die Zeitung habe am Beginn des Artikels den Namen des Autors genannt. Unabhängig von der Beschwerde sei bereits neun Minuten nach der ersten Publikation im Kopf des Artikels die Bezeichnung „Gastbeitrag“ eingefügt worden.