Aussage ungenau wiedergegeben
Parteispenden bis 500 Euro können anonym angenommen werden
Ein Recherchenetzwerk veröffentlicht online den Bericht „´Widerstand 2020´: Was steckt hinter der Corona-Protestpartei?“ Eine Passage lautet: „Eine richtige Partei ist der ´Widerstand´ derweilen noch gar nicht. Parteienrechtlerin Sophie Schönberger (…) erklärt: ´Um eine Partei zu sein, braucht man ein Mindestmaß an politischem Programm´“. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Parteieigenschaft damit ausgeschlossen, so Schönberger. Auf der Seite der Gruppierung wird zudem zu anonymen Spenden aufgerufen – das ist schlichtweg mit dem Parteiengesetz nicht vereinbar.“ Eine Leserin sieht durch die Veröffentlichung presseethische Grundsätze verletzt. Der Artikel suggeriere, anonyme Spenden seien laut Parteiengesetz nicht erlaubt. „Widerstand 2020“ würde somit illegales Handeln unterstellt. Das Parteiengesetz erlaube jedoch die Entgegennahme von anonymen Spenden bis zu 500 Euro. Weiterhin sei fraglich, warum RND einerseits schreibe, „Widerstand 2020“ sei keine richtige Partei, anderseits aber das Parteiengesetz als Maßstab nehme. RND gibt der Beschwerdeführerin Recht. Die Aussage im Text, anonyme Spenden seien verboten, sei nicht richtig. Es gebe in der Tat eng begrenzte Ausnahmen. Der Fehler sei aufgrund einer ungenauen Wiedergabe der Aussage der Parteienrechtlerin Sophie Schönberger passiert. RND habe den Fehler umgehend korrigiert.