Entscheidungen finden

Doktorarbeit unter Plagiatsverdacht

Journalist missachtet Grundregeln der Recherche

Ein Journalist schreibt eine E-Mail an die Firmen-Adresse eines von Plagiatsvorwürfen betroffenen Hochschuldozenten, der in einer weiteren Funktion auch in einem anderen Bereich tätig ist. Der Journalist setzt auch die allgemeine Firmenadresse sowie die eines Kollegen auf Kopie. Grund für das Schreiben ist eine Untersuchung der Doktorarbeit des Dozenten auf einer Plagiatsplattform. Die E-Mail enthält Fragen zu existierenden Plagiatsvorwürfen und zum Führen von Titeln. Wenige Tage später erneuert der Absender seine Anfrage mit Fristsetzung. Äußere sich der Beschuldigte nicht innerhalb der gesetzten Frist, werde er die berufsständische Kammer, eine Akademie sowie eine Hochschule, an der der Beschuldigte Dozent bzw. Honorarprofessor ist, sowie die Staatanwaltschaft zu der Sache befragen. Kurz darauf scheibt der Journalist erneut an die Mailadresse eines der Firmen-Standorte. Zudem geht eine E-Mail-Anfrage bezüglich der Plagiatsvorwürfe an die Akademie. In einer weiteren Mail wird der Doktortitel des Beschuldigten in Anführungszeichen gesetzt. Dieser beschwert sich beim Presserat: Es gehe um den Vorwurf, er stehe unter Plagiatsverdacht und führe zu Unrecht einen Professorentitel. Dagegen wehrt er sich. Dass der Doktor- und der Professorentitel von seinem Kontrahenten in Anführungszeichen gesetzt worden seien, sei ehrverletzend. Außerdem kritisiert der Betroffene die sehr kurze Frist für eine Stellungnahme, die der Journalist ihm gesetzt hat. Er habe urlaubsbedingt nicht sofort von der ersten Mail erfahren. Zu diesem Zeitpunkt habe der Journalist bereits die Akademie kontaktiert, an der er als freiberuflicher Dozent arbeite. Außerdem habe die Mail an die allgemeine Firmenadresse von den Mitarbeitern gelesen werden können. Der Journalist teilt mit, es sei zutreffend, dass er Recherchen angestellt habe wegen der Vorwürfe der entsprechenden Rechercheplattform. Es gehe um Plagiate in der Dissertation des Betroffenen. Er bedauert, den Titel des Dozenten einmalig in Anführungszeichen gesetzt zu haben.