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Polizei handelte nach Recht und Gesetz

Juristische Auseinandersetzung um Camp beim Hamburger G20-Gipfel

Mit einem Artikel und einem Video berichtet die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung über die Proteste zum G20-Gipfel in Hamburg. Gleich zu Beginn des heißt es in dem Video: „Unmut unter den Demonstranten hatte zuletzt die Debatte um die Zulässigkeit von Protestcamps erzeugt. Am Sonntag hatte die Polizei das Camp im Elbpark Entenwerder geräumt, obwohl das Hamburger Verwaltungsgericht zuvor eine ausgesprochene Untersagung außer Kraft gesetzt hatte.“ Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Richtig sei zwar, dass die Räumung des Camps nach der ersten und vor der zweiten Entscheidung des Verwaltungsgerichts stattgefunden habe. Das habe das Handeln der Polizei aber nicht rechtswidrig gemacht. Grund: die Versammlungsbehörde habe vor der Räumung eine neue Verwaltungsentscheidung getroffen, die rechtlich wirksam und sofort vollziehbar gewesen sei und deshalb habe befolgt werden müssen. Die Formulierung, dass das Gericht zuvor eine Untersagung außer Kraft gesetzt habe, impliziere jedoch, dass die Polizei sich rechtswidrig unter Missachtung der gerichtlichen Entscheidung verhalten habe. Der Geschäftsführer und der Justiziar der Zeitung nehmen Stellung. Aus ihrer Sicht sei die Beschwerde unbegründet. Publizistische Grundsätze seien nicht verletzt worden. Das betreffende Video stamme von einer anerkannten Nachrichtenagentur und sei unter eindeutiger Kennzeichnung veröffentlicht worden. Im kritisierten Beitrag gehe es erkennbar weniger um die Frage, ob das polizeiliche Handeln rechtmäßig war oder nicht, sondern darum, dass der erneute, für sofort vollziehbar erklärte Verwaltungsakt auf Unverständnis bei den Protestlern gestoßen sei und ein Grund für die Neuerrichtung des Camps habe sein können. Es werde auch nicht der zwingende Eindruck erweckt, das Handeln der Polizei sei rechtswidrig gewesen. Ausdrücklicher Blickwinkel und Gegenstand der Berichterstattung sei der „Unmut unter den Demonstranten“ und deren Reaktion auf die Räumung gewesen.