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Fotos von Schwerverletztem im Krankenbett

Online-Zeitung geht von einer Einwilligung zur Veröffentlichung aus

Eine regionale Nachrichten– und Party-Online-Zeitung berichtet unter der Überschrift „Junggesellenabschied auf Mallorca“ über einen Unfall auf der Mittelmeerinsel. Ein 41-jähriger Engländer sei in einen Pool gesprungen. Dabei habe er sich so schwer verletzt, dass er ins Koma gefallen sei. Die Redaktion zeigt Fotos, auf denen der Schwerverletzte in seinem Krankenbett zu sehen ist. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung der Fotos eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes des Unfallopfers. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass die veröffentlichten Fotos vom Facebook-Account eines Freundes des Abgebildeten stammten. Dieser habe mit den Bildern eine Spendenaktion für seinen Freund ins Leben gerufen. Der Autor des kritisierten Artikels sei deshalb davon ausgegangen, dass der Abgebildete mit der Veröffentlichung der Fotos wohl einverstanden gewesen sei. Auch seine Ehefrau, die auf einem der Fotos zu sehen ist, habe wohl eingewilligt. Eine mutmaßliche Einwilligung des Unfallopfers habe man darin gesehen, dass es laut Facebook-Eintrag offensichtlich in der Vergangenheit selbst an ähnlichen Spendenaktionen für andere beteiligt gewesen sei. Man sehe daher keine Verletzung presseethischer Grundsätze.