Entscheidungen finden

Es gilt das Agenturprivileg

Redaktion kann sich auf die Zuverlässigkeit der Meldungen verlassen

Eine Regionalzeitung veröffentlicht online einen Agentur-Bericht, wonach im syrischen Duma Spuren von Chlorgas gefunden worden seien. Dies gehe auf einen Zwischenbericht der Organisation für ein Verbot von Chemiewaffen (OPCW) hervor. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass der Bericht die Inhalte des OPCW-Berichts falsch wiedergebe. In Duma sei kein Chlorgas gefunden worden. Er unterfüttert seine Kritik mit der Angabe des Links zu dem betreffenden Bericht. Der Chefredakteur der Zeitung verweist auf die Agentur als privilegierte Quelle. Die Redaktion habe sich bei den Agenturkollegen erkundigt, wie man dort zu dem Vorwurf stehe. Die Kollegen hätten anhand der Zusammenfassung des Berichts nachgewiesen, dass sehr wohl Spuren von Chlorgas in Verbindung mit Explosivstoffen nachgewiesen worden seien. Der Chefredakteur zitiert Punkt 2.5 der Zusammenfassung, der die Aussagen der Agenturkollegen untermauert.