Foto verschleierter Frauen ohne Einordnung
In die Nähe von Terroranschlägen und Salafisten gerückt
Die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung informiert unter der Überschrift „Der Verfassungsschutz warnt vor weiteren Terroranschlägen in Deutschland“ über den neuesten Verfassungsschutzbericht. Die Zahl gewaltbereiter Salafisten steige. Im Bericht werde aber auch vor Gefahren durch sogenannte „Reichsbürger“ und Cyberspionage gewarnt. Der Artikel ist mit einem Foto illustriert, das vollverschleierte Frauen zeigt. Ein Leser der Zeitung sieht in der Überschrift in Kombination mit dem Foto einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze. Die Zeitung stelle einen direkten Zusammenhang zwischen Terrorismus in Deutschland und Verschleierung muslimischer Frauen her. Tatsache sei, dass verschleierte muslimische Frauen zu allererst zu Tausenden selbst die Opfer islamistischen Terrors seien. Ein Terroranschlag in Deutschland durch eine vollverschleierte Frau sei ihm, dem Beschwerdeführer, nicht bekannt. Die Geschäftsführung der Zeitung kann den Vorwurf eines presseethisch falschen Verhaltens der Redaktion nicht nachvollziehen. Die Artikelüberschrift in Verbindung mit dem Foto enthalte keine eigene angreifbare Sachaussage. Der Artikel beschäftige sich nicht ausschließlich mit den Gefahren, die vom islamischen Terrorismus ausgehen, sondern vielmehr generell mit der Gefährdung der inneren Sicherheit Deutschlands. Mit keinem Wort werde im Beitrag auf muslimische Frauen hingewiesen. Somit könne in dem Artikel auch nicht von vornherein der Eindruck vermittelt worden sein, dass ein Zusammenhang zwischen der Verschleierung muslimischer Frauen und Terrorismus in Deutschland bestehe.