Wasserkraftanlagen ohne Genehmigung?
Betreiber: „Illegaler Betrieb“ kann nicht abgeleitet werden
Eine Regionalzeitung berichtet über Kritik an Plänen für eine neue Wasserkraftanlage. Im Beitrag ist davon die Rede, dass eine bestimmte Wasserturbine seit fast neun Jahren illegal betrieben werde. Nicht weit weg von dieser Anlage gebe es eine weitere, deren zweite Turbine gar nicht genehmigt sei. Im beigestellten Kommentar kritisiert die Autorin das Vorgehen der zuständigen Bezirksregierung im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die existierende Anlage. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Projektentwickler einer der im Artikel erwähnten Anlagen. Er stört sich insbesondere an der mehrfach geäußerten Behauptung der Redaktion, die Anlagen liefen ohne Genehmigung. Es sei in Deutschland wie im Ausland nicht unüblich und durchaus rechtskonform, eine Wasserkraftanlage bis zur Erteilung einer neuen Betriebszulassung unter den bisherigen Randbedingungen und Auflagen weiter zu betreiben. Bis zum Vorliegen der neuen Betriebsgenehmigung sei der Weiterbetrieb der Anlage jedenfalls im Einklang mit bestehendem Recht, auch wenn eine formal unterbrechungsfreie Genehmigung wünschenswert gewesen wäre. Daraus einen vermeintlichen „illegalen Betrieb“ abzuleiten, sei nicht nur wahrheitswidrig, sondern verstoße in eklatanter Weise gegen den Pressekodex. Die Autorin der Beiträge teilt mit, sie habe den Hinweis bekommen, dass die zweite Turbine der Anlage über keine Genehmigung verfüge. Dies habe ihr die zuständige Bezirksregierung bestätigt. Wenn etwas ohne Genehmigung betrieben werde, sei es der Definition nach illegal.