Bedauerlicher Fehler unterlaufen
Beim Bericht über eine Filial-Eröffnung fehlt der Anzeigen-Hinweis
Eine Regionalzeitung berichtet über die Neueröffnung der zweiten Filiale eines regionalen Hörakustiker-Geschäfts. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung eine Werbung, die nicht als solche gekennzeichnet ist. Die Verlagsspitze der Zeitung teilt mit, dass entgegen der sonst üblichen und bewährten Praxis bei der vorliegenden Anzeigen-Sonderveröffentlichung der entsprechende Anzeigen-Hinweis fehlt. Leider sei bei der Bearbeitung der Anzeige ein bedauerlicher Fehler unterlaufen, für den man sich entschuldige. Es handele sich um einen Einzelfall. Allerdings – so die Stellungnahme der Verlagsvertreter weiter – hebe sich die Werbung in ihrer Gestaltung, den Überschriften und den verwendeten Schrifttypen so deutlich vom üblichen Standard-Layout der redaktionellen Inhalte ab, dass auch bei flüchtiger Betrachtung eine Verwechslungsgefahr kaum gegeben sei. Hinzu kämen weitere Merkmale, die diese Werbeform als Anzeige erkennbar machten, wie die markante Angabe von Telefonnummern, Anschriften, Web-Adressen, Logos und Öffnungszeiten, die im redaktionellen Teil nicht verwendet würden.