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Ein Spiel fordert zur Selbsttötung auf

Nachrichtenmagazin: Beschwerdeführer hat Beitrag nicht verstanden

Zahlreiche russische Jugendliche, die den Anweisungen eines Online-Spiels namens „Der blaue Wal“ gefolgt waren, haben sich das Leben genommen. Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins berichtet darüber mit einem Video. Gewinnen könne in dem Spiel nur, wer einen Suizid begehe. Das Magazin zeigt Selbsttötungen, die in sogenannten Todesgruppen auf Facebook veröffentlicht werden. Nach einer Minute und 44 Sekunden wird in dem Video mitgeteilt, dass unklar sei, ob die Aufnahmen echt sind. Ein Leser des Magazins hält die Reportage für einen Verstoß gegen Richtlinie 8.7 des Pressekodex (Selbsttötungen). In dem Bericht würden glorifizierende Fotos der Opfer ebenso gezeigt wie die (vermeintliche) Selbsttötung mehrerer Teenager. Ein Hinweis zu etwaigen Hilfsangeboten findet sich in der Veröffentlichung nicht. Die Rechtsabteilung des Nachrichtenmagazins geht davon aus, dass der Beschwerdeführer den Beitrag missverstanden hat. Im kritisierten Video kämen Eltern und Offizielle zu Wort, die auf die Gefahren des Online-Spiels hinwiesen. Auch würden die Verhaftung des für das Spiel Verantwortlichen dargestellt und die Methoden der Kriminellen aufgedeckt. Berichterstattung dürfe nicht teilnahmslos sein. Sie dürfe aber auch nicht zu Nachahmungseffekten führen, was aber in diesem Fall auszuschließen sei. Der Hinweis zu Hilfsangeboten sei im Original-TV-Beitrag enthalten gewesen und fehle leider in der Online-Fassung. Dabei handele es sich um ein einmaliges Versehen. Der Beitrag sei aus dem Angebot entfernt worden, weil der Zweck des Beitrags, die Warnfunktion, sich für das Online-Spiel „Der blaue Wal“ mittlerweile erledigt habe.