Im Fall Olof Palme eine Wertung abgegeben
Schwedische Polizei hält den Mord nach langer Zeit für aufgeklärt
Ein Nachrichtenmagazin berichtet online unter der Überschrift „Der Mörder tarnte sich als Zeuge“, die schwedische Kripo habe den Mord an Ministerpräsident Olof Palme nach mehr als drei Jahrzehnten aufgeklärt. Es sei der „Skandia-Mann“ gewesen, ein Einzeltäter, den die Polizei gut gekannt habe. Ein Leser bezeichnet die Berichterstattung als grob falsch. Der Mord an Olof Palme sei nicht aufgeklärt worden. Das Verfahren sei ergebnislos eingestellt worden. Stig Engström sei lediglich der einzig verbleibende Verdächtige, gegen den nach seinem Tod nicht mehr ermittelt werden könne. Die Rechtsvertretung des Magazins stellt fest, dass der Beschwerdeführer in der Sache richtig liege. Er verkenne allerdings, dass es der Presse nicht verwehrt sei, auf Grundlage einer entsprechenden – hier zweifellos gegebenen und von den schwedischen Strafermittlern in gleicher Weise gewürdigten Tatsachenbasis selbst eine Wertung zu treffen und sich eine entsprechende Wertung anderer zu eigen zu machen, wenn der Täter verstorben und eine gerichtliche Aufarbeitung damit nicht mehr möglich sei. In einem solchen Fall müssten die Medien sich im Fall einer Berichterstattung nicht strikt am Verdachtsmodus festhalten. Auch wenn der Mordfall in dem Beitrag als „gelöst“ bzw. „aufgeklärt“ bezeichnet wird, werde der Leser nicht im Unklaren darüber gelassen, dass es sich um eine Wertung handelt. Im Bericht werde auch nicht verschwiegen, dass es „viele konkurrierende Thesen und Spekulationen über Tat und Täter gibt, von denen jede ihre glühenden Verfechter hat“. Die Rechtsvertretung schließt ihre Stellungnahme mit der Anmerkung, es sei nicht ersichtlich, weshalb es presseethisch zu beanstanden sein sollte, dass die Redaktion die Verlautbarung der schwedischen Polizei zum Abschluss der Mordermittlungen im Fall Palme zum Anlass genommen hat, das Verbrechen als „aufgeklärt“ und den Fall als „gelöst“ zu bewerten.