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Ethnische Herkunft von Kirschendieben genannt

Zeitung beruft sich auf Veröffentlichung der Polizei im Internet

Eine Regionalzeitung zitiert online aus einem Polizeibericht. Demzufolge wurde bei der Polizei Strafanzeige gestellt, weil drei Flüchtlingskinder auf einem Privatgrundstück Kirschen gestohlen hätten. Den Sachschaden beziffert die Polizei mit rund acht Euro. Die Polizei habe, so die Zeitung, drei afghanische Kinder im Alter von sieben, neun und 13 Jahren ermittelt. Ein Leser der Zeitung sieht in der Nennung der ethnischen Herkunft der Kinder einen Verstoß gegen die Richtlinie 12.1. Diese Information trage nicht zum Verständnis der Tat bei. Der Chefredakteur der Zeitung widerspricht. Im konkreten Fall handele es sich um Täter, die auf frischer Tat ertappt worden seien. Die Polizei habe die Meldung, die die Information über die Herkunft der jugendlichen Täter enthalten habe, auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Hätte die Redaktion diese Information weggelassen, würden aufmerksame Leser nach dem Grund fragen.