Zwei Mädchen filmen ihren eigenen Tod
Zeitung berichtet unangemessen sensationell über den Vorgang
„16-Jährige streamt eigenen Unfalltod bei Instagram“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung einen Beitrag, dem ein Video aus der Ukraine beigestellt ist. Darin sind zwei junge Frauen in einem Auto zu sehen. Die beiden sind ausgelassen. Die filmende Beifahrerin hält ein Bier in der Hand. Kurze Zeit später verunglücken sie tödlich. Der Film, der live zu Instagram gestreamt wurde, hält das alles fest. Die letzten Minuten der Toten werden dokumentiert. Im Text zum Video werden die vollen Namen der Toten genannt, sowie der im Film zu sehende Vorgang beschrieben. Zwei Leser der Zeitung sind der Auffassung, dass die Berichterstattung unangemessen sensationell sei und Persönlichkeitsrechte verletze. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass das Video von der jungen Frau selbst per Instagram-Livestream ins Netz gestellt worden sei. Über Youtube und zahlreiche andere Kanäle sei es nach wie vor abrufbar. Es zeige eben nicht, wie vom Beschwerdeführer behauptet, den Tod der jungen Frau am Steuer. Der Justiziar weist darauf hin, dass laut Statistik immer mehr Unfälle als Folge der Nutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren passieren. So seien 2015 auf deutschen Straßen fast 3500 Menschen ums Leben gekommen – davon jeder zehnte laut den Daten der Versicherer durch Smartphone-Ablenkung am Steuer. Auch die Polizeibehörden stellten „Abschreckvideos“ ins Netz. Das Video in diesem Fall habe ebenfalls eine solche Wirkung. Die Redaktion habe es veröffentlicht, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen.