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Unter dem Vorwurf der Marktmanipulation

Meinungsbestandteile sind hinreichend transparent gemacht

Eine Fachzeitschrift für Themen aus dem Finanzbereich berichtet unter der Überschrift „Schlussglocke: Dow Jones und Nasdaq mit deutlichen Verlusten – AMC und Tesla im Fokus“ über die US-Aktienmärkte. Zu AMC heißt es im Artikel, die Aktien des US-Kinobetreibers AMC Entertainment stürzten angesichts der möglichen Insolvenz um weitere 42 Prozent ab. Der Beschwerdeführer wirft dem Autor vor, er verdrehe die Tatsachen bzw. verbreite mit Vorsatz Falschinformationen. Der Kurs von AMC sei nicht um 42 Prozent abgestürzt, wie von dem Autor reißerisch beschreiben werde. Wegen des Splits in zwei Wertpapiere (AMC-Aktie in AMC-Aktie plus APE-Aktie) habe sich natürlich der Kurs der AMC-Aktie verringert. Beide Werte ergäben jedoch den Kurs und dies sei von AMC-Entertainment auch so kommuniziert worden. Der Beschwerdeführer stellt fest, er wage zu behaupten, dass die Zeitschrift Marktmanipulation betreibe. Der Chefredakteur der Zeitschrift weist darauf hin, dass im Rahmen des Artikels zunächst darauf hingewiesen worden sei, dass die AMC-Aktie um 42 Prozent gesunken sei. Das entspreche den Tatsachen. Er verweist auf zahlreiche Medien im In- und Ausland, die ebenso berichtet hätten. Seine Zeitschrift – so der Chefredakteur - habe auch geschrieben, dass der Kursrückgang mit dem Aktiensplit zusammenhänge.