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Eine Tierärztin fühlt sich angegriffen

Kritik hat für die Frau einen ehrverletzenden Charakter

Eine Großstadtzeitung berichtet online unter der Überschrift „Lieber ewige Qual als Tod“ über eine Buchveröffentlichung, in der es um einen Tierrechtsprozess geht. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte entschieden, dass ein Zirkusschimpanse trotz diagnostizierter haltungsbedingter Verhaltensauffälligkeiten in der Zirkushaltung verbleiben sollte, statt in eine Auffangstation zu kommen. Zu den Gründen heißt es, einer namentlich genannten Tierärztin sei in beklemmend unkritischer Weise ein Forum geboten worden. Die Frau habe sich im Fernsehen über den Affen geäußert, obwohl sie das Tier gar nicht gesehen habe. Die Zeitung stellt die berufliche Qualifikation der Tierärztin in Frage. Beschwerdeführerin in diesem Fall ist die namentlich genannte Tierärztin. Ein großer Teil des Artikels handele von ihr, ohne dass der Autor sie kenne. Der Autor des Berichts stelle sie als inkompetent dar. Sie sei jedoch seit einem Vierteljahrhundert eine Tierärztin für Zoo- und Wildtiere. Sie habe internationale Erfahrung in Wildtiergesundheit und behandle seit Jahrzehnten Affen. Der Autor des kritisierten Beitrages weist die Vorwürfe zurück und begründet seine Haltung in jedem einzelnen Punkt. Keinesfalls habe er die Beschwerdeführerin als inkompetent dargestellt.