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Unabhängige Zeitungen können politische Werbung veröffentlichen

Eine überregionale Zeitung veröffentlicht online eine Anzeige („Annalena und die 10 Verbote“) der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Darin wird Kritik an den Grünen oberen Teil eines redaktionellen Artikels mit der Überschrift „Baerbock will kämpfen“ ein, in dem über einen bevorstehenden Parteitag der Grünen berichtet wird. Mehrere Beschwerdeführer halten die Anzeige in direkter Kombination mit dem redaktionellen Inhalt für fragwürdig. Die Werbung überstrahle den redaktionellen Inhalt. Es sei höchst fragwürdig, dass eine unabhängige Zeitung politische Werbung veröffentliche. Der Konzernbereich Recht des Verlages betont, dass er die Beschwerden für unbegründet halte. Man nehme sie allerdings ernst und räume ein, dass die Anzeigenplatzierung „unglücklich“ war. Zum Vorwurf, politische Werbung zu veröffentlichen, positioniert sich die Zeitung eindeutig. Es sei üblich, dass unabhängige Zeitungen politische Werbung veröffentlichten. Die Veröffentlichung politischer Anzeigen sei von der Pressefreiheit gedeckt. Als unabhängige Zeitung sperre die Redaktion politische Anzeigen nicht per se, sondern halte den Zugang prinzipiell offen, sofern ihre Inhalte nicht rechtswidrig seien oder von Vereinigungen stammten, die entweder verfassungswidrig seien oder vom Verfassungsschutz beobachtet würden. Der Konzernbereich Recht betont, dass die Zeitung nicht an einer „allgemeinen Schelte und Hetze gegen Annalena Baerbock“ teilgenommen habe. Die Anzeige stamme nicht von der Zeitung, sondern von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Der Verlag habe sich den Inhalt dieser Anzeige nicht zu eigen gemacht. Die INSM sei als Verantwortliche für den Inhalt der Anzeige kenntlich gemacht worden. Obwohl die Anzeigenplatzierung unglücklich gewesen sei, ergebe sich aus dieser Tatsache kein Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz nach Ziffer 7 des Pressekodex.