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Kein Anhaltspunkt für Irreführung

Nachrichtenmagazin berichtet korrekt über den Tod eines Palästinensers

Ein Nachrichtenmagazin berichtet online unter der Dachzeile „Östlich von Jerusalem“ und der Überschrift „Israelische Soldaten erschießen Palästinenser an Grenzübergang“ über einen Vorfall in Abu Dis. „Ein Mann soll mit seinem Auto schnell auf eine Grenzpolizistin zugefahren sein. Israelische Soldaten töteten ihn“, heißt es im Vorspann. Die Redaktion berichtet dann weiter, der Mann habe versucht, eine Beamtin der Grenzpolizei zu überfahren. Das habe die Polizei mitgeteilt. Im Beitrag heißt es weiter, ein Verwandter des Erschossenen habe einer Nachrichtenagentur gesagt, es sei „ausgeschlossen“, dass sein Neffe einen Anschlagsversuch unternommen habe. Drei Leser des Magazins wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie sehen in der Berichterstattung Verstöße insbesondere gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Eine Auswahl der Beschwerde-Argumente: Ein Beschwerdeführer teilt mit, de Berichterstattung über einen antiisraelischen Terroranschlag enthalte eine Täter-Opfer-Umkehr. Ein Video zeige eine klassische „Carramming-Attacke“. Es gebe wohl auch mehrere Bekennervideos des Attentäters. Dennoch berichte die Redaktion, dass israelische Sicherheitskräfte nahe Jerusalem einen Palästinenser erschossen hätten. Dass es sich um die Erschießung eines Angreifers handele, werde nicht nur verschwiegen, sondern in das Gegenteil verkehrt. Ein anderer Beschwerdeführer moniert, der Titel lege nahe, dass israelische Soldaten grundlos einen Palästinenser erschossen hätten. Ein Leser ist der Auffassung, es entstehe der Eindruck, Israels Grenzsoldatinnen und -soldaten töteten unschuldige Menschen. Die Rechtsabteilung des Magazins macht einen Personalengpass geltend. Deshalb komme man derzeit nicht dazu, mit der Redaktion wegen einer Stellungnahme zu den Beschwerden zu sprechen. Sie bittet, die Beschwerde vorerst auszusetzen.