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Schwerer Verstoß gegen den Kodex

Zweiter Bürgermeister schreibt über eigene Kommunalpolitik

Eine Lokalzeitung berichtet online über eine Bürgerversammlung. Unter anderem geht es um die räumliche Verlegung der Mittagsbetreuung an der Grundschule, die von der Verwaltung damit begründet werde, dass eine alleinerziehende Frau mit ihren beiden Kindern in die ehemalige Hausmeisterwohnung eingewiesen worden sei. Der Bericht gibt die Kritik des Elternsprechers der Schule sowie einer Landtagsabgeordneten wieder. Ein Leser der Zeitung sieht presseethische Grundsätze verletzt. Der fragliche Artikel sei unter dem Namenskürzel „pv“ erschienen. Es sei bekannt, dass es sich bei „pv“ um den zweiten Bürgermeister der Gemeinde handele. Wie könne es sein – so der Beschwerdeführer -, dass ein Lokalpolitiker einen solchen Artikel verfasse und dieser einfach ohne besondere Kennzeichnung veröffentlicht werde? Der Presserat behandelt diesen Fall unter dem Gesichtspunkt der Ziffer 6 des Pressekodex (Trennung von Tätigkeiten). Der Redaktionsleiter nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Autor des beanstandeten Artikels arbeite zuverlässig und anerkannt seit drei Jahrzehnten für die Zeitung. Bei der letzten Kommunalwahl sei er in den Gemeinderat gewählt worden und seitdem auch zweiter Bürgermeister. Mit dem Autor sei daraufhin vereinbart worden, dass er zwar Ortsberichterstatter bleibe, bei kritischen Themen die Berichterstattung von einem Redaktionsmitglied oder einem anderen freien Mitarbeiter übernommen werde, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden. Im vorliegenden Fall habe die Redaktion aber keine Bedenken gehabt, den Autor mit der Berichterstattung zu beauftragen. Eine Bürgerversammlung sei ein Forum, in dem der Bürgermeister den Bürgern Rede und Antwort stehe, aber politische Entscheidungen nicht getroffen würden. Es könne ja sein – so der Redaktionsleiter – dass der Beschwerdeführer eine andere Sicht auf die Dinge als der Bürgermeister habe. Doch bei den kritisierten Passagen des Artikels handele es sich nun mal um die Antworten des Bürgermeisters in einer öffentlichen Versammlung auf Fragen aus der Bevölkerung.