„Gastronom zieht in den Bouletten-Krieg“
Der zunächst abgesprochene Text war nicht wiederzuerkennen
Eine Großstadtzeitung berichtet gedruckt und online unter der Überschrift „Zwischen Berlin und Stendal hackt´s wohl“ über einen Markenrechtsstreit zwischen einem Gastronomen aus Stendal und zwei Berliner Unternehmen. Der Beschwerdeführer teilt mit, es sei mit dem Autor abgesprochen gewesen, dass ihm der Artikel vor der Veröffentlichung zur Durchsicht bzw. Korrektur gemailt wird. Bis auf wenige Änderungen habe er den Inhalt akzeptieren können, weshalb er auch nicht widersprochen habe. Der Artikel, der dann veröffentlicht worden sei, habe nichts mehr mit dem ursprünglichen Text gemein. Er sei verunglimpfend und geschäftsschädigend. Da der Beitrag ohne seine Zustimmung auch bei Facebook erschienen sei, sei zudem eine unerwünschte Diskussionsplattform geboten worden. Die dort zu lesenden Reaktionen grenzten an Beleidigung. Der Beschwerdeführer nennt als besonders gravierend diese Passagen: Die Überschrift „Zwischen Berlin und Stendal hackt´s wohl, Gastronom zieht wegen Markenrechtsverletzung in den Bouletten-Krieg“, den Bildtext „Michael Rittmann aus Stendal findet seine Boulettis besser als die Berliner Bouletten“, das Zitat „Jetzt hackt´s aber…“ habe er nie gesagt und der Ausdruck „Und Rittmann hat offenbar keine Angst, sich zum Klops zu machen…“ sei wie die anderen Anmerkungen unwahr, polemisch und beleidigend. Ihm sei es nie darum gegangen, Unternehmen zu diskreditieren. Sein Anliegen sei gewesen, die Berliner über die Qualität ihrer Imbisse zu informieren. Es sei ihm ferngelegen, deren Kochkunst und die traditionellen Speisen der Berliner Küche anzuzweifeln. Schließlich sei er – der Beschwerdeführer – davon überzeugt, dass der Autor bei verschiedenen Telefonaten Tonbandaufnahmen gemacht habe, denen er nicht zugestimmt habe. Die Zeitung nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.