Kleine Ungenauigkeiten in Prozessbericht über Waffensammler
„Handwerker hortet Kriegswaffen - Ermittler müssen manche Gegenstände vor Ort sprengen, weil der Abtransport zu gefährlich ist": Unter dieser Überschrift berichtet eine Tageszeitung über einen Prozess gegen einen 57-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der Handwerksmeister habe eine kleinkalibrige Handfeuerwaffe, Munition und noch etliches mehr aus dem Zweiten Weltkrieg bei sich zu Hause gesammelt. Als Experten die angehäuften Waffen abtransportieren wollten, hätten sie einige der Gegenstände auf dem Grundstück des Mannes sprengen müssen, weil ein Abtransport zu riskant gewesen wäre. In dem Prozess sei auch die persönliche Situation des Mannes zur Sprache gekommen: „Er ist geschieden und sein Handwerksbetrieb lief zuletzt nicht mehr so gut.“ Der Angeklagte beschwert sich darüber, dass der Artikel unrichtige Behauptungen enthalte. Dadurch sei sein Ruf beschädigt worden. In der Vorprüfung des Falles beschränkt der Presserat das Verfahren auf die Passagen zu seiner Geschäftslage und zur Sprengung vor Ort. Die Aussage, dass in letzter Zeit sein Geschäft „nicht mehr so gut lief“, ist nach Ansicht des Handwerksmeisters schlichtweg falsch. Er habe vor Gericht nur mitgeteilt, dass er Probleme habe und sogar an eine Schließung des Geschäfts denke, da er keine Arbeiter finde und somit Aufträge habe ablehnen müssen. Außerdem sei auf seinem Grundstück nichts gesprengt worden. Die Zeitung habe ohne jegliche Begründung eine angemahnte Korrektur verweigert. Der Chefredakteur entgegnet, im Bericht werde der Inhalt der Gerichtsverhandlung korrekt wiedergeben.