Besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material
Verwendung hätte journalistisch eingeordnet werden müssen
Eine Fachzeitschrift für Informationstechnologie berichtet online über ein neues Produkt für Video-Konferenzen. Erstmals sei bei einer namentlich genannten Firma eine „Panorama-4K-Plug-and-Play-Videolösung“ für kleine und mittelgroße Konferenzräume erhältlich. Der Text geht ausführlich auf die Merkmale des Produkts ein. Ein Leser der Zeitschrift vermisst in dem gesamten Artikel die strikte Trennung zwischen Werbung und journalistischer Arbeit. Die Redaktion verwende sogar offensichtlich die offiziellen PR-Fotos der Firma für ihre redaktionelle Berichterstattung. Der Artikel habe keine journalistische Relevanz. Er biete nichts als Werbebotschaften. Der Chefredakteur der Zeitschrift teilt mit, der Artikel beruhe auf einer Pressemitteilung der Firma, von der auch das Foto-Material stamme. Solche Mitteilungen zu Produkt– oder Lösungsmeldungen zu verarbeiten, sei gängige Praxis. Den Vergleich mit Werbebotschaften könne er nicht nachvollziehen, da der Redaktion entsprechende Werbemittel (Anzeigen, Banner, Spots. usw.) des Anbieters nicht vorgelegen hätten. Der Beschwerdeführer habe sich über seinen privaten E-Mail-Account an den Presserat gewandt. Damit habe er verschleiert, dass er PR-Manager eines Systemhauses sei, das Konkurrenz-Lösungen zu dem im Bericht vorgestellten Produkt vermarkte. Der Chefredakteur hält es für äußerst fragwürdig, wenn der Presserat aus allzu leicht durchschaubarem wirtschaftlichem Interesse heraus für Konkurrenzstreitereien und Wettbewerbs-Bashing instrumentalisiert werde.