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Terrorunterstützer mit Namen genannt

Öffentliches Interesse überwiegt Persönlichkeitsschutz der Betroffenen

Eine überregionale Tageszeitung beschäftigt sich unter der Überschrift „Zschäpes Freundin schwer belastet“ mit einem 1999 erfolgten Anschlag auf ein Lokal in Nürnberg. Ermittlungen deuteten – so die Zeitung – in Richtung NSU („Nationalsozialistischer Untergrund“). In diesem Zusammenhang heißt es, der Besitzer des Lokals habe Susann Eminger, eine Freundin von Beate Zschäpe, auf Bildvorlagen identifiziert. Gegen Eminger ermittle die Staatsanwaltschaft seit 2012 wegen Unterstützung des NSU. Sie sei die Ehefrau des Angeklagten André Eminger, der als wichtigster Unterstützer des NSU-Kerntrios gelte. Ein Leser der Zeitung kritisiert eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes des Ehepaars Eminger durch die Nennung der vollen Namen. In anderen Medien seien die Namen nicht genannt worden. Die Autorin des Beitrages rechtfertigt die Namensnennung mit dem besonders hohen öffentlichen Interesse. Diese würden die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen. André Eminger, im NSU-Prozess wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt, sei Gegenstand des öffentlichen Interesses. Über sein provozierendes Verhalten im Prozess und nach der Urteilsverkündung sei ausführlich berichtet worden. Viele Medien hätten in ihrer Berichterstattung die vollen Namen der Eheleute Eminger genannt.