Entscheidungen finden

Für Foto gab es keine Einwilligung

Verunglückter Ultraleichtflugzeug-Pilot identifizierbar dargestellt

Eine Boulevardzeitung berichtet online über den Absturz eines Ultraleichtflugzeuges, dessen Pilot bei dem Unfall getötet wurde. Der Mann wird als „Andreas H. (61) bezeichnet. Ein Foto zeigt ihn unverpixelt. Die Zeitung berichtet, der Mann sei früher Fallschirmspringer gewesen. Gemeinsam mit 213 anderen Springern habe er 2014 in Arizona einen Weltrekord im Formationsspringen aufgestellt. Zur Illustration ist dem Bericht das Foto von Fallschirmsportlern beigestellt, die gerade aus einem Flugzeug springen. Eine Leserin der Zeitung kritisiert, dass der Tote durch die Berichterstattung identifizierbar wird. Das Foto sei von seiner Facebook-Seite heruntergeladen worden, ohne dass die Hinterbliebenen darüber informiert worden seien bzw. ihre Einwilligung dazu gegeben hätten. Das zum Bericht veröffentlichte Foto von Fallschirmspringern erwecke den Eindruck, als sei es beim Weltrekord in Arizona aufgenommen worden. Dies sei jedoch nicht der Fall. Das Bild sei bei einem Trainingssprung in Spanien entstanden. Die Beschwerdeführerin kritisiert auch die Mitteilung der Zeitung, der Verstorbene habe zu Lebzeiten mehrere Vorträge an seinem Wohnort gehalten. Es sei nur ein Vortrag gewesen. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, Videos von dem Weltrekord im Jahr 2014 seien mühelos im Internet zu finden. Bei dem Mann handele es sich demnach um eine Person des öffentlichen Lebens, dessen Bild ebenso veröffentlicht werden dürfte, wie die von anderen Sport-Weltmeistern. Auch die Bildunterschrift sei nicht zu beanstanden, weil darin nicht behauptet werde, dass das Foto in Arizona entstanden sei. Das Bild hätte überall in der Welt aufgenommen werden können und habe damit lediglich symbolischen Charakter. Dass im Beitrag von mehreren Vorträgen die Rede sei, sei eine ärgerliche redaktionelle Ungenauigkeit, die aber im Kontext des Artikels nebensächlich sei.