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Ein Mann „gewinnt“ ein Frauen-Rennen

Der Veranstalter nimmt Stellung: „Das ist dumm gelaufen“

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Um den Platz ganz oben betrogen“ über die Ermittlung der Gewinnerin bei einem 5-km-Lauf. So habe die eigentliche Siegerin keinen Pokal bekommen, obwohl sie die beste Läuferin gewesen sei. Der sei für eine andere Sportlerin „reserviert“ gewesen, obwohl diese geschummelt habe, indem sie ihre Startnummer mit dem die Laufzeit registrierenden Chip heimlich an einen Mann weitergegeben habe. Erst auf Intervention der Familie der leer ausgegangenen Läuferin hätten sich die Organisatoren Bilder vom Zieleinlauf angesehen. Dabei stellte sich heraus, dass unter dem Namen „Nina“ eindeutig ein Mann das Rennen „gewonnen“ habe. Der richtigen Nina wird in dem Artikel „unsportliches Verhalten“ unterstellt. Zwei Tage später berichtet die Zeitung, dass die Läufer, die „sie etwas gedankenlos um das Triumph-Gefühl gebracht haben“ sich bei der Sportlerin entschuldigt hätten. Es tue ihm „mega leid“, teilt der Mann mit, der kurzfristig die Startnummer und damit auch den Chip einer verletzten Kollegin übernommen habe. Der Veranstalter wird mit diesen Worten zitiert: „Wir glauben den Beteiligten, dass keine böse Absicht vorlag, und sind niemandem böse; das ist einfach dumm gelaufen.“ Beschwerdeführer ist der Vater der Läuferin, der die Zeitung Schummelei vorgeworfen hat. Er kritisiert, dass die Zeitung den Namen und die Schule seiner Tochter genannt habe. Die Berichterstattung lege die Vermutung nahe, seine Tochter sei eine Betrügerin. Dies verletze die Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Wegen der unzureichenden Recherche verstoße der Artikel auch gegen die Ziffer 2 (Journalistische Sorgfaltsplicht). Im zweiten Artikel werde der Sachverhalt zwar aufgeklärt, aber keine Entschuldigung an seine Tochter ausgesprochen. Der Chefredakteur der Zeitung spricht in seiner Stellungnahme von „Dingen, die nicht schönzureden sind“. Es sei so geschehen. Wenn die Redaktion eine Rüge verdient habe, solle der Presserat sie rügen.