Meinungsbeitrag ist eindeutig gekennzeichnet
Chefredaktion: „Vorwürfe sind haltlos, ja geradezu bösartig“
Eine überregionale Zeitung veröffentlicht online einen mit „Meinung“ überschriebenen Beitrag. Die Überschrift lautet: „Entlasst die Kinder endlich aus der Maßnahmen-Politik!“ In der Einleitung schreiben die beiden Autorinnen, die Schäden, die Kinder und Jugendliche in der Corona-Krise davongetragen hätten, seien kaum wieder gut zu machen. Die Redaktion schreibt am Ende des Beitrages über die Autorinnen: „Prof. Dr. Frauke Rostalski ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleich an der Universität zu Köln und Mitglied des Ethikrats. Prof. Dr. Nicole Reese lehrt an der Hochschule für Polizei und Verwaltung in NRW die Fächer Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Arbeits- und Beamtenrecht.“ Der Beschwerdeführer sieht im Fall von Prof. Reese einen Verstoß gegen den Pressekodex (Ziffer 2, Journalistische Sorgfalt). Begründung: Die Zeitung erwähne nicht, dass Frau Prof. Reese eine bekannte Mitveranstalterin der Berliner Querdenken-Demonstration „FriedlichZusammen“ ist. Durch die Nichterwähnung oder Einordnung der Aktivitäten und Hintergründe erscheine Nicole Reese lediglich als besorgte Mutter und Juristin. Die Chefredakteurin reagiert auf die Beschwerde mit der Anmerkung, die darin enthaltenen Vorwürfe seien haltlos, ja geradezu bösartig und dienten einzig und allein der Denunziation von Frau Reese.