Die Leser schwerwiegend in die Irre geführt
Presserat sieht einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht
„Jan Josef Liefers und Anna Loos. Traurige Trennung! Jetzt wird alles anders“ – so überschreibt eine Frauenzeitschrift einen Bericht über das Ende der Ehe des Schauspielerehepaares. Nach zahlreichen Schlagzeilen um ihre Ehe kehre – so die Zeitschrift - keine Ruhe ein. Jetzt sorge Tochter Lilly für Aufregung. Sie habe ihr Abitur bestanden und werde das Elternhaus bald verlassen. Die Redaktion befasst sich dann mit Lillys Plänen und dem sogenannten „Leere-Nest-Syndrom“: Wenn Kinder das Elternhaus verließen, würden besonders viele Ehen geschieden. Ein Leser kritisiert, dass die Schlagzeile die Trennung der Eheleute Liefers und Loos suggeriere. Davon sei im eigentlichen Artikel jedoch nicht die Rede. Der Beschwerdeführer äußert die Vermutung, dass es der Redaktion nur um möglichst hohe Klick-Zahlen gegangen sei. Das Justiziariat des Verlages stellt fest, die Überschrift müsse im Kontext des Artikels gelesen werden. Der Begriff „Trennung“ sei auslegungsoffen und daher als zulässige Meinungsäußerung zu sehen. Der Begriff beziehe sich auf die vermutlich bald anstehende Trennung der Eheleute Liefers-Loos von der gemeinsamen Tochter Lilly.