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Autor gibt sich als lesbische Frau aus

Redaktion verstößt gegen die Grenzen und Grundsätze der Recherche

Ein Magazin für politische Kultur berichtet unter der Überschrift „Mein erstes Mal“ über die politische Veranstaltung „Lesbenfrühling“, die diesmal wegen Corona virtuell stattfindet. Der Autor, dessen Anfrage um eine Teilnahme zunächst abgelehnt worden war, hat sich dann unter falschem Namen als lesbische Frau für den Kongress angemeldet und berichtet nun kritisch über das Ereignis. Zwei Leser bzw. Leserinnen des Magazins wenden sich mit Beschwerden an den Presserat. Sie werfen dem Autor vor, sich unter falschem Namen als „Uschi“ ein Ticket für die ausschließlich für Frauen gedachte Veranstaltung besorgt zu haben. Außerdem habe er aus dem Innenbereich des Treffens eine der Moderatorinnen fotografiert und das Bild ohne Genehmigung veröffentlicht. Er habe überdies – so schreibt er selbst in seinem Bericht - an internen Veranstaltungen des Kongresses teilgenommen, die nur für lesbische Frauen gedacht gewesen seien. Dabei habe er weder seine männliche Identität noch seine journalistische Absicht offengelegt. Der ganze Artikel – so eine der Beschwerdeführerinnen – habe zudem einen voyeuristischen Stil, der in keiner Weise dem Anliegen und realen Geschehen des Lesbenfrühlingstreffens entspreche. Der Autor des Beitrages wehrt sich gegen die Vorwürfe. Zu dem Vorwurf der Verwendung von Fotos und Klarnamen stellt er fest, dass er ausschließlich die Personen erwähnt habe, die mit ihren Positionen selbst öffentlich in Erscheinung getreten seien. Bei allen anderen Personen habe er da rauf geachtet, die Klarnamen nicht zu veröffentlichen. Auch hier seien Inhalte aus den privaten Chaträumen nicht Gegenstand der Berichterstattung. Zum Vorwurf, er habe sich unbefugt Zugang zum „Lesbenfrühling“ verschafft und damit gegen die Richtlinie 4.1 des Pressekodex verstoßen, schreibt der Autor: Der sicherlich entscheidende Punkt sei jener, ob die verdeckte Arbeit erforderlich gewesen sei. Die Organisatorinnen des „Lesbenfrühlings“ hätten durch ihr Online-Ticketsystem selbst die Teilnahme von jedermann geschaffen. Natürlich sei ihm, dem Autor, bewusst gewesen, dass sein verdecktes Vorgehen auch kritisch gesehen werden könne. In der Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Lesben auf der einen Seite und den in Deutschland bisher weithin ignorierten „Kollateralschäden“ des Transgender-Diskurses auf der anderen Seite sei ihm sein Vorgehen vertretbar erschienen.