Entscheidungen finden

Todesdrohung im Nachbarschaftsstreit

Gastronom: „Ich hole jetzt einen Knüppel und schlag´ dich tot!“

Ein Gastronom liegt mit seinem Nachbarn im Streit um einen Weinstand. Der Nachbar hatte dem Gastronomen mit diesen Worten gedroht: „Ich hole jetzt einen Knüppel und schlag´ dich tot!“ Diese Drohung gehe dem im Bericht einer Regionalzeitung namentlich genannten Gastronomen nicht mehr aus dem Kopf. Er habe wegen der Morddrohung Anzeige gegen den 84-jährigen Nachbarn erstattet. Weil er fürchte, dass der Streit weiter eskalieren könne, habe er sich entschlossen, nicht mit seinem Weinstand an der Kirmes teilzunehmen. Im weiteren Verlauf schildert die Redaktion die Hintergründe des Nachbarschaftsstreites. Die Beschwerdeführerin macht einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex geltend. Sie sieht die Persönlichkeitsrechte des Nachbarn verletzt. Es liege eine einseitige Darstellung vor. Der Mann komme nicht zu Wort und zudem sei er leicht zu identifizieren. In der Vorprüfung wurde das Verfahren beschränkt zugelassen auf Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Verstöße gegen Ziffer 8 des Kodex (Persönlichkeitsrechte) sind – so die Vorprüfung - nicht erkennbar. Die Zeitung teilt mit, der geplante Weinstand habe die Attraktivität der Kommune anlässlich der Kirmes steigern sollen. Es habe also ein öffentliches Interesse vorgelegen.