Tätlicher Angriff auf Vater und Kind
Zeitung nennt ethnische Zugehörigkeit des mutmaßlichen Täters
„Tschetschene verletzt Vater und Kind“ titelt eine Regionalzeitung. Im Bericht geht es um den Angriff eines 21-Jährigen auf einen 36-Jährigen und sein Kind in einem Einkaufszentrum. Auch im Text nennt die Zeitung die Ethnie des Angreifers, der in dem Einkaufszentrum bereits Hausverbot gehabt habe. Der Autor berichtet, dass nach ersten Erkenntnissen der Angreifer mit einer verschleierten Frau unterwegs gewesen sein soll. Der angegriffene Vater soll ihm etwas zu gezischt haben. Ein Leser der Zeitung kritisiert die wiederholte Nennung der Nationalität des Angreifers. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass es in der Stadt und ihrer Umgebung wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen sei, an denen stets Mitlieder einer tschetschenischen Großfamilie beteiligt gewesen seien. Gewalttätige Streitigkeiten im Einkaufszentrum hätten sich gehäuft. In einer Nachbarstadt habe es eine Schlägerei auf dem Marktplatz gegeben. Diese Ereignisse seien Stadtgespräch und auch Gegenstand der Berichterstattung gewesen. Dass es ein Problem mit der Großfamilie gebe, beschäftige sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft. Ermittlungsverfahren seien unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl und Hausfriedensbruch im Gange. Drei Brüder aus der Familie seien vom Amtsgericht wegen diverser Delikte verurteilt worden. Vor diesem Hintergrund handele es sich im konkreten Fall nicht um eine diskriminierende Verallgemeinerung, sondern um eine gerechtfertigte Berichterstattung. Diese stelle einen Kontext her, der den Lesern bekannt sei. Das Kriterium des öffentlichen Interesses sei in diesem Fall erfüllt.