Kennung macht Flugzeughalter identifizierbar
Pilot erklärt sich nach Notlandung mit Bildabdruck einverstanden
Eine Lokalzeitung berichtet online über die Notlandung eines Kleinflugzeugs. Sie zeigt ein Foto der Maschine, auf dem dessen Kennung zu sehen ist. Ein Leser der Zeitung kritisiert das Foto. Aufgrund des Kennzeichens des Flugzeuges seien Rückschlüsse auf den Halter bzw. den Piloten der Maschine möglich. Für die Zeitung antwortet deren Chefredakteur. Der Artikel sei nicht nur online, sondern auch gedruckt erschienen. Nach dem Eingang der Beschwerde habe die Redaktion das Foto aus dem Online-Angebot genommen. Der Fall sei unstrittig. Aus reiner Unkenntnis habe es ein Mitarbeiter versäumt, das Kennzeichen zu pixeln. Andererseits sei der Besitzer des Flugzeugs, zugleich der Pilot bei der Notlandung, mit der Veröffentlichung einverstanden gewesen. Die Redaktion habe mit ihm gesprochen und er habe schriftlich bestätigt, dass er seine Persönlichkeitsrechte durch das Foto nicht beeinträchtigt sehe.