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Persönlichkeitsrechte der Familie verletzt

Boulevardzeitung macht Wohnhaus des mutmaßlichen Täters auffindbar

Die Festnahme des Verdächtigen im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke ist Thema in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Im Video zeigt die Redaktion zwei Mal ein unverpixeltes Bild des mutmaßlichen Täters sowie dessen Wohnhaus in unterschiedlichen Ansichten. Auch die Straße, in der das Haus steht, wird ausgiebig gezeigt. Ein Nachbar wird interviewt, der von der Festnahme berichtet. Der Nachbar nennt den Namen der Straße, auf die der Festgenommene sich legen musste, nachdem ihn die Polizei aus dem Haus geholt hatte. Einen Bericht unter der Überschrift „So lebte der Neonazi Stephan E.“ bebildert die Redaktion mit einem Foto des mutmaßlichen Täters. Es zeigt diesen bei einer Wahlkampfkundgebung der NPD von 2002. Zwei weitere Personen darauf sind verpixelt, der Verdächtige nicht. Im Artikel wird wiederum das Wohnhaus Stephan E. aus mehreren Perspektiven abgebildet. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Für die detaillierten Angaben liege kein besonderes Interesse der Öffentlichkeit vor. Selbst wenn dieses gegeben wäre, so wäre eine Veröffentlichung von privaten Details, insbesondere Fotos des Wohnorts, immer noch nicht zu rechtfertigen. Der Chefredakteur der Zeitung meint, für ihn sei es ein Rätsel, was an der Berichterstattung unethisch sein solle. Nach Ziffer 8, Richtlinie 8.1, des Pressekodex sei es der Presse erlaubt bzw. sogar ausdrücklich aufgetragen (Chronistenpflicht), über Straftaten und Ermittlungsverfahren zu berichten. Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden können, dürften zumindest dann veröffentlicht werden, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiege. Dies sei hier der Fall gewesen. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten habe für außerordentlich große Anteilnahme und öffentliches Interesse gesorgt.