Dachzeile war „unglücklich“ formuliert
Der bedeutsame Unterschied zwischen Markt- und Bilanz-Manipulation
Die Internet-Version einer überregionalen Tageszeitung veröffentlicht auf Twitter einen Teaser mit der Dachzeile/Überschrift „Vorwurf der Bilanzmanipulation: Bafin zeigt Wirecard an“. Nach den Vorwürfen wegen Marktmanipulation gegen den Zahlungsdienstleister habe nun auch die Finanzaufsicht Bafin Anzeige erstattet. Ein Leser der Zeitung sieht in der Überschrift eine Falschaussage. Die Bafin habe Wirecard wegen des Verdachts der Marktmanipulation angezeigt. Dass die Autoren des Wirtschaftsteils den Unterschied zwischen Markt- und Bilanzmanipulation nicht verstünden, könne er sich nicht vorstellen. Die Artikel seien relativ rasch korrigiert worden. Da sei aber der Schaden bereits passiert mit mehr als zehn Prozent Kurssturz an der Börse. Der Geschäftsführer des Verlages und der Leiter der Rechtsabteilung halten die Vorwürfe für unbegründet. Richtig sei, dass in der Dachzeile zunächst von „Bilanzmanipulation“ die Rede gewesen sei. Die aktuelle Anzeige der Bafin gegen Wirecard habe sich aber – so sei es von Anfang an im Text zu lesen gewesen – auf eine mögliche Marktmanipulation bezogen. Tatsächlich hätten jedoch schon länger Bilanzmanipulationen im Raum gestanden, die sich kurz nach der Veröffentlichung im Übrigen auch bewahrheitet hätten. Die Redaktion habe kurz nach der Veröffentlichung bemerkt, dass die Formulierung in der Dachzeile „unglücklich“ gewesen sei. Die Verlagsvertreter halten den Vorwurf des Beschwerdeführers für absurd und abwegig, die kritisierte Meldung sei kausal für den Kurssturz der Wirecard-Aktie gewesen. Nicht die Nachrichten der Medien hätten die Kurse bewegt, sondern das zunehmend undurchsichtige Verhalten der damals noch im Amt befindlichen Wirecard-Führung.