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Sensationstourismus befürchtet

Details zum Wohnsitz des mutmaßlichen Lübcke-Mörders veröffentlicht

Eine Regionalzeitung berichtet über die Festnahme des mutmaßlichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Unter der Überschrift „Nach Festnahme im Fall Lübcke: Haus des Verdächtigen Stephan E. in Kassel durchsucht“ zeigt sie dessen Wohnhaus, nennt den Stadtteil und den Straßennamen. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung dieser Details einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Entscheidend sei, dass es sich bei dem Wohnhaus nicht um einen Tatort handele. Die Adresse und das Aussehen des Hauses seien für das Verständnis des Tathergangs vollkommen irrelevant. Zudem handele es sich um den Wohnsitz einer Familie und nicht eines allein lebenden potenziellen Täters. Die Berichterstattung mit Nennung der Adressdetails sei geeignet, dass die Familienmitglieder, vor allem zwei Kinder im Teenageralter, das Haus wegen der erlangten „Bekanntheit“ nicht mehr als Wohnsitz nutzen könnten. Der Beschwerdeführer spricht von der „Sensationsgeilheit“ eines lokalen Mediums, durch die der verbleibenden, dreiköpfigen Familie möglicherweise die Wohngelegenheit genommen werde. Es sei nämlich nicht unwahrscheinlich, dass diese Art der Berichterstattung zu einem gewissen Sensationstourismus führen könne. Der Chefredakteur der Zeitung merkt an, dass das Haus im Bild gezeigt worden sei. Stadtteil und Straße habe die Redaktion genannt, nicht aber die Hausnummer. Der Name des mutmaßlichen Mörders sei abgekürzt worden. Über den SEK-Einsatz und das Wohnhaus hätten zahlreiche Medien in Wort und Bild berichtet. Es bestehe – so der Chefredakteur – ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Tat, dem mutmaßlichen Täter und seinem Umfeld. Die Intensität des Tatverdachts und die Schwere des Vorwurfes begründeten das überwiegende öffentliche Interesse. Daran ändere auch nichts, dass es sich bei Stephan E. um einen Familienvater und nicht um einen Alleinstehenden handele. Namen von Familienmitgliedern habe die Zeitung nicht genannt. Sensationstourismus sei bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festzustellen.