Eine Bildaussage wurde falsch interpretiert
Eindruck: Polizist tötet Afroamerikaner lässig und gedankenlos
„Rassismus versus Zivilcourage: Amerika, wohin gehst du?“ – unter dieser Überschrift beschreibt ein Kommentator in einer Regionalzeitung den Zustand der amerikanischen Gesellschaft. Der Beitrag enthält ein Foto aus dem Video von der Tötung des Afroamerikaners George Floyd durch einen weißen Polizisten in Minneapolis. Der Kommentar selbst enthält diese Passage: „Die linke Hand hält er in der Tasche seiner Uniformhose gesteckt. Als ob er dort nach den Autoschlüsseln oder dem Feuerzeug für die nächste Kippe kramen würde, während sein Opfer ein ums andere Mal ´I can´t breathe“ – ´ich kann nicht atmen´ - stammelt.“ Ein Leser wendet sich wegen dieser Passage mit einer Beschwerde an den Presserat. Er sieht darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Auf dem Bild, das dem Kommentar zugeordnet sei, sei die linke Hand nicht in der Hosentasche. Durch die Behauptung von der lässigen Hand in der Hosentasche werde beim Leser das Bild eines Polizisten erzeugt, der lässig und gedankenlos sein Opfer tötet. Die Redaktion räumt ein, dass der Polizist Derek Chauvin nicht die Hand in der Hose habe, sondern offenbar dunkle Handschuhe trage und sich auf die Uniformhose stütze. Dieser Irrtum sei bedauerlich. Er sei mehreren Kollegen, die mit dem Bild im Produktionsverlauf zu tun gehabt hätten, nicht aufgefallen.