Gefahren durch psychisch kranke Täter
Behauptungen der Redaktion sind nicht durch die zitierte Studie gedeckt
Die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Wenn Wahnvorstellungen zum Tatmotiv werden“ über Gefahren für die Öffentlichkeit durch psychisch kranke Täter. Zum Thema Schizophrenie werden auch Ergebnisse einer Studie aus Schweden genannt. Die Beschwerdeführerin merkt im Namen des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e. V. an, der Autor des Artikels berufe sich auf eine bestimmte Studie und gebe diese grob falsch wieder. Sie stört sich vor allem an dieser Passage im Beitrag: „Das Risiko, eine Gewalttat zu begehen oder sich selbst zu töten, ist bei Schizophrenen klar erhöht. Fünf Jahre nach der Erstdiagnose waren 14 Prozent aller männlichen Patienten tot oder wegen schwerer Gewalt inhaftiert.“ Es stelle sich die Frage, warum hier Verstorbene und Gewalttäter zusammengefasst werden, es sei denn, die genannte Zahl solle möglichst hoch sein. „Wegen schwerer Gewalt inhaftiert“ – so die Beschwerdeführerin weiter – sei eine unkorrekte Wiedergabe. In der Studie seien unter „violent crime“ auch einfache Körperverletzung, Bedrohung, Einschüchterung und Exhibitionismus enthalten. Es werde nicht zwischen diesen und schweren Gewalttaten differenziert. Die prozentualen Anteile wirklich schwerer Gewalttaten ließen sich aus dem Studienergebnissen nicht mehr ablesen. Die Studie sei selektiv ausgewählt und keine repräsentative Darstellung des Forschungsstandes, so dass mindestens mangelnde Sorgfalt angenommen werden könne. Der Artikel ignoriere den Befund, dass ein statistisch erhöhtes Risiko für Gewalttaten bei mit Schizophrenie Diagnostizierten primär auf das erhöhte Risiko bei Substanzmissbrauch zurückzuführen sei. Entsprechend werde von wissenschaftlicher Seite gefordert, dass gewaltpräventive Maßnahmen in erster Linie auf die Prävention von Substanzmissbrauch abzielen müssten. Die Chefredaktion der Zeitung übermittelt eine Antwort des Autors auf die Beschwerde. In einem Punkt ist dieser zu hundert Prozent mit der Beschwerdeführerin einig: Minderheiten müsse man vor Diffamierung schützen. Deshalb habe er an mehreren Stellen des Textes darauf verwiesen, dass die Betroffenen unter ihrer Lage litten und Hilfe bräuchten. Zudem werde unmissverständlich klargestellt, dass die große Mehrheit psychisch Kranker laut allen Expertenschätzungen ungefährlich sei. Mit den im Artikel gegebenen Informationen zur Studie sei die Quelle hinreichend benannt. Jedermann könne sie innerhalb von Sekunden googeln. Der Autor gibt der Beschwerdeführerin insofern Recht, als die Formulierung „wegen schwerer Gewalt“ missverständlich sei. Dabei habe er nicht bedacht, dass sein z.B. von der Kinder- und Trauma-Psychologie geprägter Gewaltbegriff nicht mit dem strafrechtlichen Gewaltbegriff identisch sei. Um Missverständnissen vorzubeugen, habe er den betreffenden Satz transparent korrigiert.