Heftige Diskussionen um ein Bauleitverfahren
Beschwerdeführer ging selbst ganz bewusst an die Öffentlichkeit
Ein Bauleitverfahren ist mehrmals Thema in einer Lokalzeitung. In einem der Beiträge wird berichtet, mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sei voraussichtlich bereits in der Mai-Sitzung des Bau-Umweltausschusses der Gemeinde zu rechnen. Damit befinde sich ein Bauleitverfahren auf der Zielgeraden, das bereits 2014 eingeleitet worden sei und immer wieder für heftige Diskussionen gesorgt habe. Verschiedene Behörden und drei Privatpersonen hätten sich – so die Zeitung – mit Anregungen, Hinweisen und Einwendungen zu Wort gemeldet. Der Beschwerdeführer in diesem Fall wirft der Zeitung und einem bestimmten Redakteur vor, über Jahre hinweg Artikel geschrieben zu haben, in denen ihm und seiner Familie geschadet worden sei. Der Redakteur „zündele“ seit Jahren, um den „Konflikt am Laufen zu halten“. Der Redaktionsleiter stellt in seiner Stellungnahme fest, dass die Redaktion den Beschwerdeführer in mehreren Fällen redaktionell und in Form von Leserbriefen habe zu Wort kommen lassen. In einer Sendung des Bayerischen Rundfunks habe der Beschwerdeführer seine Sicht der Dinge kundgetan. Er sei also mehrmals ganz bewusst mit seinem Anliegen an die Öffentlichkeit gegangen. Der Redaktionsleiter merkt weiter an, dass der Beschwerdeführer in keinem Fall mit seinem Namen genannt worden sei. Dass mancher Leser dennoch auf seine Identität schließen könne, habe der Beschwerdeführer durch seine öffentlichen Auftritte zum Thema selbst zu verantworten.