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Autor beruft sich auf den Steuerzahlerbund

Der Artikel erweckt bei der Leserschaft einen falschen Eindruck

„12.500 Euro am Tag für Lasershow – Bundestag verteidigt Verschwendung“ – unter dieser Überschrift veröffentlicht eine Boulevardzeitung online einen Artikel, in dem es um Laserilluminationen von Bundestagsgebäuden in Berlin geht. Es heißt, der Stromverbrauch für diese Beleuchtungen habe im Jahr 2022 bei 27.000 Kilowattstunden gelegen. Der Beschwerdeführer kritisiert die Schlagzeile. Die darin mitgeteilten 12.500 Euro Stromkosten pro Tag seien unlogisch und ergäben selbst bei einem überdurchschnittlichen Strompreis keinen Sinn. Der Autor des Beitrages sieht keinen Verstoß gegen den Pressekodex. Seine Berichterstattung beruhe auf Angaben des Steuerzahlerbundes. Er spricht von einem Missverständnis. Dieses beruhe offenbar darauf, dass der Beschwerdeführer eine Kausalität der Überschrift und einem Satz im Beitrag herstelle. Dieser laute: „Der Stromverbrauch für dieses Spektakel im Krisenjahr 2022 beläuft sich auf 27.000 Kilowattstunden.“ Für diese Kausalität enthalte der Beitrag keine Merkmale. Die Überschrift beziehe sich auf die Gesamtkosten der Installation und nicht nur auf den Stromverbrauch. Die Zahl „12.500 Euro am Tag“ könne man leicht nachrechnen. Sie ergebe sich, wenn man den vom Steuerzahlerbund beim Bundestag angefragten und bestätigten Gesamtpreis der Installation (1.16 Millionen Euro) durch die Anzahl der Tage teile, die die Installation in Betrieb sei (93). Der Steuerzahlerbund habe ihm – dem Autor – in Vorbereitung auf die vorliegende Stellungnahme dies eigens noch einmal bestätigt.